Alle gemeinnützigen eingetragenen Vereine, Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts sowie kirchliche Institutionen mit Sitz im Geschäftsgebiet der Volksbank Dreieich eG sind berechtigt, einen Zuschuss über 500 Euro bei der Volksbank Dreieich eG zu beantragen.
Der Zuschuss durch die Volksbank Dreieich eG wird gewährt, wenn ...
- der Sitz des Vereins, der Stiftung oder der kirchlichen Institution im Geschäftsgebiet der Volksbank Dreieich eG ist,
- wenn die Hilfsaktion im Geschäftsgebiet der Volksbank Dreieich eG durchgeführt wird,
- wenn das Engagement zur Linderung von Nachteilen in Bezug auf die Corona-Pandemie erfolgt,
- wenn das Hilfsprojekt durch einen Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin der Volksbank Dreieich eG nachvollziehbar ist, beispielsweise durch Veröffentlichungen auf der Vereinswebsite, in Social Media, Presse, etc.
Insgesamt 40 Vereine können eine Spende über 500 Euro erhalten. Die Spenden werden den Vereinen chronologisch nach dem Zeitpunkt des Formulareingangs und nach positiver Prüfung zugeteilt. Jeder Verein kann die Unterstützung nur einmal beantragen und erhalten.
Die Aktion der Volksbank Dreieich eG endet spätestens am 30.06.2021 und frühestens mit Ausschöpfung des Kontingents von 20.000 Euro.