Coronavirus: Informationen und Hinweise zu Fördermitteln für Unternehmen
Das neuartige Coronavirus stellt die deutsche Wirtschaft vor Herausforderungen. Als verlässlicher Partner für Unternehmen und Gewerbetreibende in unserer Region, sind wir auch in diesen besonderen Zeiten gerne für Sie da.
- Haben Sie Fragen zu Fördermitteln, Unternehmerkredite und Bürgschaften?
- Benötigen Sie Hilfe für Ihr Unternehmen?
Dann setzen Sie sich bitte mit Ihrem Berater telefonisch, per E-Mail oder über Ihr Online-Banking in Verbindung.
Nachstehend haben wir für Sie Informationen zu Fördermitteln und Unterstützungsangeboten zusammengestellt.
Maßnahmenpaket der Bundesregierung
Angesichts der zunehmenden Ausbreitung des Coronavirus und den damit verbundenen ernsthaften Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft, hat die Bundesregierung das weitreichende Maßnahmenpaket „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ beschlossen, um Arbeitsplätze zu erhalten und Unternehmen zu unterstützen. Das Schutzschild ruht auf 4 Säulen:
- Kurzarbeitergeld flexibilisieren
- Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
- Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen
- Stärkung des Europäischen Zusammenhalts
Weitere Informationen zum Maßnahmenpaket der Bundesregierung finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Weitere Informationen zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds der Bundesregierung finden Sie hier.
Corona-Überbrückungshilfe - Weitere Liquiditätshilfen für Unternehmen
Viele Unternehmen mussten im Zuge der Corona-Krise den Geschäftsbetrieb einstellen oder stark einschränken. Der Bund unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen mit der Corona-Überbrückungshilfe. So sollen während der Pandemie verzeichnete Umsatzrückgänge abgemildert und wirtschaftliche Existenzen gesichert werden.
Weitere Informationen
Fördermittel & Hilfsprogramme
KfW-Hilfsprogramme
Im Zuge des Maßnahmenpakets der Bundesregierung hat die KfW die Aufgabe, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Folgende Angebote stehen bereit:
- Für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind: KfW-Unternehmerkredit (037/047)
- Für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind: ERP-Gründerkredit – Universell (073/074/075/076)
- KfW-Sonderprogramm - Konsortialfinanzierung ab 25 Mio. Euro: Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung (855)
- Für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern - KfW-Schnellkredit 2020 (078)
Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung der Produkte bei der KfW über Ihre Hausbank bzw. den Finanzierungspartner erfolgen muss. Wir stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.
Folgende Unterlagen werden bei Einzelunternehmen und Freiberuflern benötigt:
- Jahresabschlussunterlage 2018 und 2019
- Betriebswirtschaftliche Auswertung inkl. Summen und Saldenliste (Stand: 31.12.2020*)
- Einkommensteuererklärung 2018 und 2019
- aktuelle Selbstauskunft/Vermögensübersicht (nicht älter als 12 Monate); Formular 'Selbstauskunft', Formular 'Anlage zur Selbstauskunft'
- ggf., sofern relevant, eine aktuelle Mietaufstellung (nicht älter als 12 Monate)
- plausible Kapitalbedarfsplanung aus der die erforderliche Liquidität der nächsten 18 Monate hervorgeht**
Folgende Unterlagen werden bei Personenhandels- und Kapitalgesellschaften benötigt:
- Jahresabschlussunterlage 2018 und 2019
- Betriebswirtschaftliche Auswertung inkl. Summen und Saldenliste (Stand: 31.12.2020*)
- plausible Kapitalbedarfsplanung aus der die erforderliche Liquidität der nächsten 18 Monate hervorgeht**
So funktioniert Ihr Antrag für die KfW-Corona-Hilfe
Hier können Sie Ihren KfW-Kreditantrag vorbereiten
* bei Abweichung Bilanzjahr entsprechende Betriebswirtschaftliche Auswertung zum Stichtag
** muss nicht durch Steuerberater erstellt werden, sondern kann durch Unternehmer erfolgen
KfW-Schnellkredit - Weiterer Schutzschirm für den Mittelstand, Einzelunternehmen und Selbstständige
Mittelständische Unternehmen, Einzelunternehmen und Selbstständige bilden das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Um sie und damit die Wirtschaft in Deutschland in der Corona-Krise weiter zu unterstützen, hat die Bundesregierung den KfW-Schnellkredit für Selbstständige und Unternehmen angepasst. Mehr zu den Eckpunkten des Schnellkredits erfahren Sie hier.
VR Smart flexibel Förderkredit

- Kreditrahmen bis 100.000 Euro – schon ab 1 % Nominalzins p. a.
- Abschluss in nur einem Gespräch
- Schnelle Entscheidung
Mit dem VR Smart flexibel Förderkredit bieten wir Unternehmern, Selbstständigen und Gewerbetreibenden über das "KfW-Sonderprogramm 2020 – etablierte und junge Unternehmen" eine einfache Kreditlösung bis 100.000 Euro an.
Bürgschaftsbanken
Am 13. März 2020 wurden vom Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium mit den Bundesländern abgestimmte Maßnahmen zur wirtschaftlichen Bewältigung der „Corona-Krise“ vorgestellt. Hierbei wurden für Bürgschaftsbanken Erweiterungen der Rahmenbedingungen für Ausfallbürgschaften vorgesehen.
Bürgschaftbank Hessen
Bis 2,5 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent. Diese bietet die Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen an. Dazu zählen auch Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 312.500 Euro, die mit einer Bürgschaftsquote von 80 Prozent besichert und bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt werden.
Weitere Informationen zur Express-Bürgschaft
Landesbürgschaften
Das Land Hessen übernimmt in besonderen Fällen Landesbürgschaften i. d. R. über 1,25 Mio. Euro. In Kooperation mit der Hausbank kann dadurch sowohl die Finanzierung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abgesichert werden.
Programme der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- Hessen-Mikroliquidität: Direktdarlehen ohne Sicherheiten für KMU
Die WIBank bietet mit Hessen-Mikroliquidität Überbrückungskredite zur kurzfristigen Abdeckung von Liquiditätsbedarfen für bestehende kleine Unternehmen und Selbständige an, die aufgrund der aktuellen Situation in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind. Natürliche Personen, die unternehmerisch tätig sind, erhalten ein Darlehen zwischen 3.000 und 35.000 € zu einem Sollzinssatz von 0,75 % und einer Laufzeit von 7 Jahren. Die ersten 2 Jahre sind tilgungsfrei. Vom Antragsteller sind keine Sicherheiten zu stellen. Der Antrag ist direkt bei der WIBank einzureichen.
Weitere Informationen - Kapital für Kleinunternehmen (KfK)
Kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitenden und 5 Mio. Euro Jahresumsatz können Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro erhalten, die von der Hausbank um mindestens 50% aufgestockt werden.
Weitere Informationen - Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW)
KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz können aus diesem Förderprogramm über ihre Hausbank Betriebsmittelkredite bis 1 Mio. Euro erhalten.
Weitere Informationen
Europäisches Krisenmanagement der EZB
Die Europäische Zentralbank (EZB) beteiligt sich mit dem temporären Pandemic Emergency Purchase Programme am europäischen Krisenmanagement. Dieses Anleihekaufprogramm hat die EZB nun bis mindestens März 2022 verlängert und das Volumen um 500 Milliarden Euro auf 1,85 Billionen erhöht.
Weitere Informationen
Flexibilisierung der Kurzarbeit
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket geschnürt, um Unternehmen in der Corona-Krise finanziell zu unterstützen. Dazu gehört auch die Flexibilisierung der Kurzarbeit. Die Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld werden bis Ende 2021 erleichtert.
Welche Neuregelungen nun gelten und wie Sie Kurzarbeitergeld für Ihre Mitarbeiter beantragen, erfahren Sie hier.
Stundung von Steuerzahlungen
Die Corona-Pandemie hat für viele Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler enorme wirtschaftliche Folgen. Aus diesem Grund hat der Bund besondere steuerliche Maßnahmen beschlossen, die zur Liquiditätssicherung der Betroffenen beitragen sollen. Wenn Unternehmen Steuerzahlungen, die in diesem Jahr fällig sind, nicht leisten können, besteht die Möglichkeit, diese Steuern erst später zu zahlen. So können die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden.
Weitere Informationen zur Stundung von Steuerzahlungen erhalten Sie hier.
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO) vor. Voraussetzung für die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht soll sein, dass der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie beruht und dass aufgrund einer Beantragung öffentlicher Hilfen bzw. ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen eines Antragspflichtigen begründete Aussichten auf Sanierung bestehen.
Weitere Informationen
Corona-Soforthilfe: Programm des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Mit dem Soforthilfsprogramm sollen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abgefedert werden. Hessische Unternehmen sollen wirtschaftlich unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden. Die Förderung ist ein einmaliger nicht-rückzahlbarer Zuschuss. Förderberechtigt ist, wer durch die Corona-Pandemie in eine existenzgefährdende wirtschaftliche Schieflage bzw. in massive Liquiditätsengpässe geraten ist.
Soforthilfe für Ihr Unternehmen beantragen? So funktioniert's
Weitere Links zum Thema
- Bundesministerium der Finanzen: Coronavirus - Milliarden-Hilfsprogramm und Schutzschild
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Auswirkungen des Coronavirus - Informationen und Unterstützung für Unternehmen
- DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
- Gemeinschaftsportal der Bürgschaftsbanken
- WI-Bank - Unterstützungsmöglichkeiten vom Land Hessen
- IHK Offenbach
- IHK Darmstadt Rhein Main Necker
- Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main
Kontakt
Ein persönlicher Kontakt per E-Mail oder Telefon ist zur Zeit sicherer, schnell & einfach und kann helfen, die derzeitigen Herausforderungen mit Ihrer Volksbank Dreieich eG zu besprechen und Lösungen zu finden. Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne zur Seite und unterstützten Sie.
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Häufige Fragen
Bis zum 31. August 2020 sind alle Veranstaltungen abgesagt.
Ja, nach individueller Terminvereinbarung über die Volksbank zu Hause (Tel: 06103 95-3000) ist der Zugang zu Ihrem Schließfach möglich.
Ihre bereits vereinbarten Beratungstermine in geöffneten und in den temporär geschlossenen Filialen bleiben bestehen. Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte telefonisch bei der Volksbank zu Hause unter 06103 95-3000 ab.
Bargeldloses Zahlen unterstützt die Vorsichtsmaßnahmen. Prüfen Sie daher, ob Sie auch kontaktlos mit girocard oder Kreditkarte bzw. mit Ihrem Smartphone zahlen können.
Die Wahrscheinlichkeit, sich an Geldscheinen oder Münzen mit dem neuartigen Coronavirus zu infizieren, ist nach Einschätzung deutscher Experten sehr gering. Für den Bürger empfiehlt die Bundesbank im Umgang mit Banknoten und Münzen die gleichen Maßnahmen bezüglich der Handhygiene wie bei allen anderen Gegenständen des alltäglichen Gebrauchs.
Unsere Geldautomaten und Kundenserviceterminals werden täglich gereinigt und desinfiziert. Wir empfehlen aber den Kunden, im Umgang mit Bargeld, aber auch an SB-Terminals, Touch-Pads, Kassenterminals etc. die allgemeinen Hygiene-Maßnahmen zu beachten. Aktuelle Informationen rund um die Ansteckungsgefahren und Schutzmaßnahmen gibt es unter anderem von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie vom Robert-Koch-Institut.
Deutsche Kreditinstitute sind verpflichtet, für Krisensituationen Notfallkonzepte aufzustellen. Diese Notfallkonzepte sollen gewährleisten, dass Bankaktivitäten nicht beeinträchtigt werden.
Es besteht hier kein Grund zur Sorge. Pro Einleger und Bank sind Einlagen bis 100.000 Euro in Deutschland durch die gesetzliche Einlagensicherung gesichert. Weiterhin gehört Ihre Volksbank Dreieich eG dem freiwilligen Einlagensicherungssystem der Volks- und Raiffeisenbanken an.
Nein, diese Gefahr sehen der Bundesverband deutscher Banken derzeit nicht. In Deutschland gibt es für die Bargeldversorgung rund 60.000 Geldautomaten. Dazu kommen die Kassen mit Mitarbeitern in Bankfilialen und rund 20.000 Auszahlungsmöglichkeiten an Kassenterminals im Handel.
Um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, existiert ein mehrstufiger Notfallplan für Pandemien und Epidemien. Um die Verbreitung des Coronavirus innerhalb der Mitarbeiterschaft entgegen zu wirken, wurden bereits im Februar erste Vorkehrungen getroffen. Ein Bestandteil hiervon sind Hygienemaßnahmen. Daher bitten wir um Ihr Verständnis, wenn unsere Mitarbeiter Sie mit einem Lächeln anstatt des sonst üblichen Handschlags begrüßen.
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Zur kurzfristigen Versorgung Ihres Unternehmens mit Liquidität unterstützen wir Sie gerne. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt zu Ihrem Berater auf.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch die zuständigen Behörden nicht ersetzen.