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Baufinanzierung mit Lebensversicherung

Die clevere Lösung - insbesondere bei der Finanzierung von vermieteten Immobilien

Die Finanzierung Ihrer Immobilie über eine kapitalbildende Lebensversicherung kann eine interessante Alternative zu den klassischen Finanzierungsmöglichkeiten sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie Ihre Familie absichern oder wenn Sie die Immobilie vermieten möchten.

Ihre Vorteile:
Interessante Alternative mit Zinssicherheit
Lebensversicherung zur Darlehenstilgung
Steuervorteile bei vermieteten Immobilien
Absicherung der Familie im Todesfall 

So funktioniert's:
Sie zahlen keine laufenden Tilgungsraten, sondern lediglich Ihre Versicherungsbeiträge und günstige Zinsen für Ihr Darlehen. Am Ende der vereinbarten Versicherungsdauer wird das Darlehen dann mit der Auszahlung Ihrer Lebensversicherung ganz oder teilweise getilgt.

Wichtige Hinweise:

Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung wird wesentlich von der Entwicklung der Kapitalmärkte und deren Auswirkung auf die Verzinsung der Kapitalanlagen des Versicherungsunternehmens beeinflußt. Daher kann nicht genau vorhergesagt werden, ob beispielsweise nach einer Laufzeit von 30 Jahren die tatsächlich fällige Ablaufleistung zur vollständigen Tilgung des Darlehens ausreichen wird, wenn der Darlehensbetrag zu Beginn der Laufzeit die Versicherungssumme übersteigt.

Die Steuerfreiheit der Zinserträge zum Zeitpunkt der Kapitalauszahlung entfällt für alle Versicherungsverträge, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen werden. Eine Ausnahme gilt nur für solche Verträge, die eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren vorsehen und bei denen die Versicherungsleistung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen ausgezahlt wird.

Bei vermieteten Immobilien können Sie die Zinsen nach wie vor steuerlich geltend machen.

Besonders wichtig für die Familie

Sie und Ihre Familie sind während der gesamten Laufzeit des Darlehens über die kapitalbildende Lebensversicherung abgesichert. Damit im schlimmsten aller Fälle Ihr Darlehen ganz oder zumindest teilweise getilgt - und Ihre vielleicht gegründete Familie von einer großen Schuldenlast befreit ist.

Sprechen Sie mit uns - wir beraten Sie gerne.



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