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EU-Standardüberweisung

Seit dem 1. Juli 2003 gelten für grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der EU die gleichen Gebühren wie für Überweisungen innerhalb Deutschlands.

Voraussetzungen:
Sie verwenden den Vordruck "EU-Standardüberweisung"
Die Angabe des Begünstigten (Name und Vorname/Firma - optional auch Anschrift) ist erforderlich.
Bitte geben Sie die richtige und vollständige internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) des Begünstigten und die internationale Bankleitzahl BIC (Bank Identifier Code) des Institutes des Zahlungsempfängers an. IBAN und BIC werden auf Ihrem Kontoauszug angedruckt.
Die Gebührenregelung SHARE ist als Standard definiert, d. h. der Überweisende trägt die Entgelte und Auslagen bei seinem Kreditinstitut und der Begünstigte die übrigen Entgelte und Auslagen.

Die neue Regelung gilt nur für EURO-Überweisungen bis zu einer Höhe von EUR 50.000,00 in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) und den drei EWR-Staaten. Europäische Union derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschl. der Überseedepartements Guadeloupe, Martinique, Réunion und Französisch-Guyana), Griechenland, Großbritannien (einschl. Nordirland), Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal (einschl. Azoren und Madeira), Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien (einschl. der Kanarischen Inseln), Tschechien, Ungarn, Zypern und EWR-Staaten derzeit: Island, Liechtenstein, Norwegen.

 

Ausführliche Hinweise finden Sie auf der Rückseite des Überweisungsvordrucks oder auch in der Online-Banking-Anwendung.

IBAN und BIC müssen immer ohne Leerzeichen in die entsprechenden Felder eingetragen werden.

 

Für alle sonstigen Zahlungen,
die die genannten Kriterien nicht erfüllen
die höher sind als EUR 50.000,00
die in Länder außerhalb der EU gehen

für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen,

 

verwenden Sie bitte die Auslands-Überweisung ohne Meldeteil (für Zahlungen bis EUR 50.000,00) oder den Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr (Formular Z1).

Für diese Zahlungsaufträge werden Gebühren wie bisher berechnet. 

 



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