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Die neue Regelung gilt nur für EURO-Überweisungen bis zu einer Höhe von EUR 50.000,00 in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) und den drei EWR-Staaten. Europäische Union derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich (einschl. der Überseedepartements Guadeloupe, Martinique, Réunion und Französisch-Guyana), Griechenland, Großbritannien (einschl. Nordirland), Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal (einschl. Azoren und Madeira), Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien (einschl. der Kanarischen Inseln), Tschechien, Ungarn, Zypern und EWR-Staaten derzeit: Island, Liechtenstein, Norwegen.
Ausführliche Hinweise finden Sie auf der Rückseite des Überweisungsvordrucks oder auch in der Online-Banking-Anwendung.
IBAN und BIC müssen immer ohne Leerzeichen in die entsprechenden Felder eingetragen werden.
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