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Staatliche Förderung* Ihre Einzahlungen werden mit Zulagen gefördert. Durch den Sonderausgabenabzug sparen Sie eventuell zusätzlich Steuern. |
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Hohe Ertragschancen Ihre Einzahlungen können bis zu 100 Prozent in Aktien investiert werden. |
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100 Prozent Garantie Ihre Einzahlungen und die staatlichen Zulagen sind zu Beginn der Rentenzahlung garantiert. |
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Abgeltungssteuerfrei Bei der Auszahlung gilt die "nachgelagerte Besteuerung" zum persönlichen Einkommenssteuersatz, der im Alter meist geringer ausfällt. |
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Hartz IV-sicher** Im Fall der Arbeitslosigkeit werden Guthaben aus Riester-Verträgen nicht als Vermögen angerechnet. |
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Überzahlungen*** Einzahlungen über den Förderbetrag sind möglich und werden vom Staat belohnt. |
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Sicherheit Die am Aktienmarkt erzielten Erträge können Sie vor Rentenbeginn durch kostenloses Umschichten in einen Rentenfonds sichern. |
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Flexibel Sie können Ihre Sparraten jederzeit anpassen oder aussetzen. Zu Beginn der Auszahlphase haben Sie die Möglichkeiten, bis zu 30 Prozent des angesparten Vermögens als Einmalzahlung zu entnehmen. |
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Vererbbar Eine Vererbung Ihres angesparten Fondsvermögens ist möglich - für Ehepartner bei Übertrag auf einen Altersvorsorgevertrag auch ohne Rückzahlung der staatlichen Förderung. |